Flugplatzordnung
1. Als Zufahrtsweg zum Modellflugplatz ist ausschließlich der Hauptfahrweg zu benutzen. Mit Rücksicht auf evtl. Spaziergänger sowie auf den Flugbetrieb darf niemand schneller als 20 km/h fahren. Das Befahren der Startbahn ist verboten. Der Zufahrtsweg bis zur Startbahn ist grundsätzlich so freizuhalten, dass ein Rettungswagen jederzeit an- und abfahren kann.2. Der Flugbetrieb darf erst aufgenommen werden, wenn 1 Mitglied und eine Person anwesend sind, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofort- maßnahmen oder Ausbildung in erster Hilfe teilgenommen hat. Es darf nur nach Sichtflugregeln (VFR) bei Sichtwetterbedingungen (VMC) geflogen werden. Bemannten Luftfahrzeugen ist auszuweichen. Die maximale Flughöhe von 300 m über Grund darf nicht überschritten werden.
2.1. Jeder Pilot hat den seiner Sendefrequenz entsprechenden Chip der Frequenztafel zu benutzen und nach der Landung den Chip wieder abzunehmen. Der Club- oder Flugleiter ist berechtigt, dem Benutzer von überbelegten Frequenzen anderer zuzuweisen. Clubmitglieder bekommen darüber hinaus feste Frequenzen zugewiesen, die dann grundsätzlich einzuhalten sind.
2.2. Der Club- oder Flugleiter ist berechtigt, vor dem Start des Flugmodells einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Flugmodelle in ausreichender Höhe zu verlangen. Besteht eine Versicherung nicht, so ist der Start in jedem Falle zu untersagen.
2.3. Gastflieger dürfen nur in Anwesenheit eines Clubmitgliedes fliegen. Von jedem Gast- flieger kann eine Startgebühr in Höhe von 5.-€ verlangt werden.
3. Für alle Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren oder Turbinenantrieb ist ein Lärmpass mitzuführen.
3.1. Alle Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein. Der Schallpegel darf bei Volllast 82 db, gemessen in einem Abstand von 25 m und in einer Höhe von 1 m über Grund, nicht überschreiten.
4. Flugzeiten: Täglich von 9:00Uhr bis 20:00 Uhr. Für Modelle mit Verbrennungsmotoren bis 19:00 Uhr, jedoch jeweils längstens bis Sonnenuntergang.
5. Der Start der Flugmodelle darf nur auf der Startbahn erfolgen.
6. Der Pilotenstandort befindet sich neben der Landebahn. Alle z.Z. fliegenden Piloten müssen so dicht wie möglich zusammenstehen. Mehr als 3 Modelle dürfen nicht gleichzeitig fliegen. Die Längsachse des Flugplatzes ist die Start- und Landerichtung. Quer starten und landen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Der Modellpilot hat die Landung durch Zurufen anzukündigen. Landerecht geht vor Startrecht. Nach der Landung muss der Pilot unbedingt Empfänger und Sender ausschalten.
6.1. Die Modelle sind grundsätzlich entlang des Sicherheitszauns aufzubauen.
7. Das Überfliegen des Montage- und Parkplatzes sowie der Zuschauer ist nicht gestattet. Während der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung ist über dem betreffenden Gebiet der Flugbetrieb zu unterlassen.
8. Das Einlaufen der Motoren hat soweit vom Startplatz zu erfolgen, dass die Motor- geräusche keine Belästigung für die Anwesenden darstellen.
9. Zuschauer dürfen nur mit Erlaubnis und in Begleitung eines Clubmitgliedes den Montage- und Startplatz betreten.
10. Alle Modellflieger haben auf die Sauberkeit des Platzes zu achten. Jedes Mitglied ist verpflichtet, seinen Abfall selbst zu entfernen. Beim Verlassen des Platzes hat sich der letzte Teilnehmer von der Sauberkeit des Platzes zu überzeugen.
11. Bei Außenlandungen sollte grundsätzlich nur eine Person das Wiederbringen des Modells durchführen und darauf achten, dass möglichst wenig Flurschaden entsteht.
12. Jeder Pilot hat sich vor Flugbeginn in das Flugleiterbuch einzutragen und beim Verlassen des Platzes wieder auszutragen.
13. Es dürfen immer nur maximal drei Modelle in der Luft sein. Schleppmaschine und geschleppte Flugzeuge zählen einzeln.
14. Nach dem Genuss von Alkohol ist das Betreiben von Modellflugzeugen aus rechtlichen Gründen untersagt.
Ergänzung zu Flugplatzordnung:
Am 05.12.2007 erteilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel die Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren mit einem Abfluggewicht bis max. 25 kg auf dem Aufstiegsgelände des Modellflugclubs Thiede/Vallstedt in der Gemarkung Vallstedt, Flur 6, Flurstück 366.
Der Vorstand
Stand 13.02.2018
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